Das Oberlandesgericht Hamm hat am 20.05.2016 dem Land Nordrhein-Westfalen Namensschutz für den Begriff “Polizei” gewährt. Somit darf sich nur die Polizei “Polizei” nennen. Sachverhalt Beim Beklagten handelt es sich um ein Privatunternehmen, das eine Internetdomain unter dem Namen “Polizei-Jugendschutz” Schulungen für Eltern betreibt. Insbesondere gibt es Online-Präsentationen, Anti-Gewalt-Seminare und Informationen zum Opferschutz. Durch den Gebrauch …
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