Das Amtsgericht Sigmaringen entschied, dass die Überwachung von Fußballfans mit einer Drohne nicht zulässig ist. Im Zuge eines Fußballspiels des Vereins Eintracht Frankfurt bemerkten die Fans zwei Drohnen über Ihren Köpfen. Die Polizei nutzte diese Drohnen um etwaige Krawallen durch Videoaufzeichnung frühzeitig zu erkennen und zu handeln. Zu Unrecht, wie jetzt das Amtsgericht entschied. [cmtoc_table_of_contents] …
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