Polizisten werden ungern während ihrer Dienstausübung fotografiert. Immer wieder werden Fotografen aufgefordert, das Fotografieren von Polizeibeamten zu unterlassen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat jetzt entschieden, dass ein von der Polizei gegenüber einem Pressefotografen ausgesprochenes Fotografier-Verbot rechtswidrig war. Der Einsatzleiter der Polizei durfte das Fotografieren eines Spezialeinsatzkommandos während des Einsatzes nicht verbieten. Als Begründung führte das …
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